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   BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13   

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BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13 (https://dejure.org/2015,18914)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - IX ZB 18/13 (https://dejure.org/2015,18914)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - IX ZB 18/13 (https://dejure.org/2015,18914)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 InsO, § 313 Abs 1 S 3 InsO vom 26.10.2001, § 1 Abs 1 InsVV, § 10 InsVV, § 13 Abs 1 S 1 InsVV vom 04.10.2004
    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt; Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs des Insolvenzschuldners

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV,... § 8 Abs. 3 InsVV, § 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 10 InsVV, § 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 lit. b InsVV, § 36 Abs. 1 InsO, § 852 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV, § 13 Abs. 2 InsVV, § 3 InsVV, § 3 Abs. 2 lit. c InsVV, § 19 Abs. 1 InsVV, § 313 Abs. 2 InsO, § 13 InsVV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergütung eines vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vergütung des vorzeitig ausgeschiedenen Insolvenzverwalters aufgrund des Schätzwerts der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt des Ausscheidens

  • zvi-online.de

    InsO § 63 Abs. 1, § 313 Abs. 1 a. F.; InsVV § 10, § 13 Abs. 1 a. F.
    Vergütung des vorzeitig ausgeschiedenen Insolvenzverwalters aufgrund des Schätzwerts der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt des Ausscheidens

  • Betriebs-Berater

    Vergütung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei vorzeitiger Entlassung aus dem Amt

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt; Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs des Insolvenzschuldners

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei vorzeitiger Amtsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 1
    Bemessung der Vergütung eines vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Regelvergütung des Treuhänders - und die überlange Verfahrensdauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vergütung des vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Pflichtteilsanspruch - und die Insolvenzverwaltervergütung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung der Vergütung eines vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei vorzeitiger Entlassung aus dem Amt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Vergütung eines vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung der Vergütung eines vorzeitig entlassenen Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1595
  • ZIP 2015, 60
  • MDR 2015, 982
  • NZI 2015, 821
  • FamRZ 2015, 1717
  • FamRZ 2015, 717
  • WM 2015, 1481
  • BB 2015, 1857
  • Rpfleger 2015, 724
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Für die Bewertung gelten wegen der Verweisung in § 10 InsVV die Grundsätze des § 1 InsVV (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663; vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, NZI 2007, 55 Rn. 7).

    Dies lässt, auch im Blick auf die Beurteilung im Beschluss des Senats vom 24. Mai 2005 (IX ZB 6/03, WM 2005, 1663, 1664 f), keinen falschen Maßstab erkennen.

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder vorzeitig aus seinem Amt entlassen, berechnet sich seine Vergütung nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens (Anschluss an BGH, 10. November 2005, IX ZB 168/04, WM 2006, 141).

    Maßgeblich ist, weil der Beteiligte zu 1 vorzeitig entlassen wurde, der Schätzwert der Masse, die bis zu seiner Ablösung seiner Verwaltung unterlegen hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, WM 2006, 141, 142).

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Liegen erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vor, sind wie beim Insolvenzverwalter Zu- und Abschläge von der Regelvergütung vorzunehmen; die Regelung in § 13 Abs. 2 InsVV aF steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, WM 2012, 1135 Rn. 10 mwN).

    Es gehörte deshalb nicht zu den Aufgaben des Beteiligten zu 1, Anfechtungsansprüche gegen die Ehefrau des Schuldners zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, WM 2012, 1135 Rn. 11 f).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05

    Voraussetzungen der Herabsetzung de Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Für die Bewertung gelten wegen der Verweisung in § 10 InsVV die Grundsätze des § 1 InsVV (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, WM 2005, 1663; vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, NZI 2007, 55 Rn. 7).

    Ob ein Pflichtteilsanspruch deshalb stets schon ab dem Zeitpunkt seines Entstehens die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters erhöht oder ob dies erst dann der Fall ist, wenn der Anspruch anerkannt oder rechtshängig wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 191/05, ZInsO 2006, 1159 Rn. 9, 11), weil er vorher nicht zugunsten der Insolvenzmasse realisiert werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 184/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Behandlung eines während des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehörte er ab diesem Zeitpunkt zum Vermögen des Schuldners und damit zur Insolvenzmasse, denn der Anspruch war - wenn auch in seiner zwangsweisen Verwertung aufschiebend bedingt durch seine vertragliche Anerkennung oder Rechtshängigkeit - pfändbar (§ 36 Abs. 1 InsO, § 852 Abs. 1 ZPO; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 184/09, ZInsO 2011, 45 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Diese Auslegung kann im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - II ZR 222/08, NJW 2010, 64 Rn. 18; st. Rspr.).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZB 152/07

    Insolvenzverwaltervergütung - Bemessung des Auslagenpauschalsatzes

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Die Auslagenpauschale steht dem Treuhänder nur für Zeiträume zu, in denen er insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten erbracht hat, und deshalb nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483 Rn. 32; vom 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07, NZI 2008, 544 Rn. 19; jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Die Auslagenpauschale steht dem Treuhänder nur für Zeiträume zu, in denen er insolvenzrechtlich notwendige Tätigkeiten erbracht hat, und deshalb nicht länger als bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem das Insolvenzverfahren bei angemessener, zügiger Bearbeitung durch den Verwalter abgeschlossen worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, ZIP 2006, 483 Rn. 32; vom 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07, NZI 2008, 544 Rn. 19; jeweils mwN).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, WM 2010, 2085 Rn. 8) lediglich die während des Verfahrens erbrachten Tätigkeiten berücksichtigt.
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11

    Beschwerde des endgültigen Insolvenzverwalters gegen die Vergütungsfestsetzung

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 wie auch die Anschlussrechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 sind statthaft (§ 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 ZPO; zur Rechtsbeschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 276/11, WM 2012, 2160 Rn. 3) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Abweichung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8; vom 11. Juni 2015 - IX ZB 18/13, WM 2015, 1481 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes besagt, dass ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt nur bei Vorliegen besonderer Widerrufsgründe widerrufen werden darf (vgl. Kopp/Schenke, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 49 Rn. 3a) und Verwaltungsakte nur dann aufgehoben werden dürfen, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das begründete Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2015 - 5 C 15/14 - FamRZ 2015, 1717 = juris Rn. 28).
  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

    So hat der BGH auch in der Folgezeit grundsätzlich auf die Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung abgestellt und nicht näher nach Massezuflüssen unterschieden (vgl. BGH 10.10.2013, IX ZB 38/11; BGH 11.06.2015, IX ZB 18/13).
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